Gemäß § 9 der Vereinssatzung laden wir alle ordentlichen Mitglieder zur Mitgliederversammlung des Gesamtvereins am Freitag, den 24.02.2023 um 18.00 Uhr in den King Saal der Franziskus Gemeinde, Gleiwitzstraße 283, 44328 Dortmund ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Allgemeine Feststellungen
  3. Bericht des Vorstandes und Aussprache
  4. Bericht der Schatzmeisterin und Aussprache
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung der Schatzmeisterin
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Wahl eines/einer Wahlleiters/Wahlleiterin
  9. Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand
    • a. der/des Vorsitzenden
    • b. der Stellvertretenden Vorsitzenden
    • c. dem/der Geschäftsführer/in
    • d. dem/der Schatzmeister/in
  10. Wahlen zum erweiterten Vorstand
    • a. des/der Sozialwart/in
  11. Wahl eines Kassenprüfers/einer Kassenprüferin
  12. Bestätigung der Abteilungsvorstände
  13. Beschlussfassung über die geplante Satzungsänderung (siehe unten)
  14. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  15. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    • a. Bestätigung der Abteilungsbeiträge
    • b. Familienmitgliedschaften- und Beiträge
  16. Haushalt 2023
  17. Veranstaltungskalender 2023
  18. Verschiedenes

anschl. Ausklang

Anträge an die Mitgliederversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen bis zum 10.02.2023 in der Geschäftsstelle, Gleiwitzstr. 281, 44328 Dortmund, vorliegen.

Hinweis:
Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig!

 

Mit sportlichem Gruß,

Mirko Wölk
Geschäftsführer

 

Vorlage zu geplanten Satzungsänderungen bei der Mitgliederversammlung am 24.02.2023

Die geplanten Satzungsänderungen werden zur besseren Übersicht, der Satzung in der Fassung von 2012 gegenübergestellt. In der Fassung von 2012 sind Streichungen durchgestrichen und Neuerungen in der Fassung 2023 unterstrichen.

Satzung des TuS Scharnhorst 1895/1926 e.V.

Fassung 2012 § 5 (3) Satz 2 „Für die Einberufung der Abteilungsversammlung gelten die Einberufungsvorschriften des § 10 der Satzung entsprechend.“

Neufassung 2023 § 5 (3) Satz 2 „Für die Einberufung der Abteilungsversammlung gelten die Einberufungsvorschriften des § 9 der Satzung entsprechend.“

 

Fassung 2012 § 9 (3) „Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt durch Aushang im Schaukasten, durch Publikation in der Tagespresse und im Internetforum des Vereins.“

Neufassung 2023 § 9 (3) „Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt durch Publikation in der Tagespresse und im Internetforum des Vereins.“

 

Fassung 2012 § 10 (1) b) „mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden,“

Fassung 2023 § 10 (1) b) „zwei stellvertretenden Vorsitzenden“

 

Fassung 2012 § 10 (6) „Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen."

Fassung 2023 § 10 (6) „Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen."

 

Vorratsbeschluss, der den Vorstand berechtigt redaktionelle Änderungen durchzuführen, die durch das Finanzamt und/oder dem Registergericht gefordert werden.